Wrs Data-Safe

Unsere Datenexpertise. Ihr Schutz.
Sorgen Sie für Schutz im Umgang mit personenbezogenen Daten!

Compliance gewährleisten

Mit WRS Data-Safe bleiben Sie gesetzeskonform und vermeiden rechtliche Probleme und Geldbußen durch Datenschutzverletzungen.

Schutz von Unternehmensreputation und Kundenvertrauen

WRS Data-Safe sichert Ihre Unternehmensreputation und das Vertrauen Ihrer Kunden, indem wir die Risiken für Datenschutzverletzungen minimieren.

Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit steigern

WRS Data-Safe optimiert Ihre Datenschutzprozesse, spart Ressourcen und Zeit, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und wettbewerbsfähiger werden können.

Verlässlicher Datenschutz. Expertise inklusive

Über UNS

Willkommen bei WRS Data-Safe – Ihrem zuverlässigen Partner für Datenschutz. Wir beraten Sie bei allen Fragen zum Thema Datenschutz, übernehmen aber auch die Überwachung des Datenschutzes für Sie. Von der Dokumentationspflege bis zu Schulungen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, um den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen ganzheitlichen Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

Modernes Datenschutzmanagement

Durch die Implementierung eines individuell angepassten Datenschutzkonzepts gewährleisten Sie rechtliche Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Unser zeitgemäßes Datenschutzmanagement unterstützt Sie bei der Einhaltung der Rechtskonformität im Datenschutz. Wir halten uns kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Datenschutzgesetze und unterstützen Sie, sodass Ihre Datenverarbeitung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auf diese Weise können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft fokussieren, ohne sich Gedanken über mögliche rechtliche Folgen machen zu müssen.

Aufbau von Vertrauen zu Ihren Kunden und Partnern

In der heutigen digitalen Welt, in der Vertrauen von entscheidender Bedeutung ist, legen wir großen Wert darauf, das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu stärken. Durch die sichere und verantwortungsvolle Handhabung Ihrer Daten schaffen wir eine solide Grundlage für eine langanhaltende und erfolgreiche Partnerschaft.

Externer Datenschutz­beauftragter wird durch uns gestellt

Wir bieten Ihnen die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten an, der Ihnen mit seinem Fachwissen und seiner Expertise zur Verfügung steht. Dies ermöglicht Ihnen, Ressourcen und Kosten einzusparen, die bei der internen Einstellung eines Datenschutzbeauftragten entstehen würden.

Betriebliche Richtlinien werden gemeinsam entwickelt

Unsere Leistungen beschränken sich nicht allein auf die Umsetzung des Datenschutzes, sondern beinhalten auch die gemeinsame Entwicklung unternehmensspezifischer Vorgaben. Wir kooperieren eng mit Ihnen, um maßgeschneiderte Richtlinien zu gestalten, die exakt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Sicher. Transparent. Zuverlässig.

UNSER SERVICE

Datenschutzregelungen

Bereitstellung allgemeiner Informationen über die bestehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen

Datenschutz-Compliance

Überwachung der Einhaltung relevanter datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG, TTDSG etc.)

Datenschutzkonzepte

Überwachung der Einhaltung Ihrer Strategien bzgl. Datenschutz

Datenschutzberatung

Beratung bei konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen wie auch im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutzdokumentation

Erstellung und Prüfung von datenschutzrelevanten Dokumenten

Datenschutzschulungen

Erstellung und Durchführung von Seminaren und Sensibilisierungen

Datenschutz-Ansprechpartner

Ansprechpartner für betroffene Personen für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz sowie die Aufsichtsbehörden

Datenschutzbericht

Berichterstattung an die Geschäftsleitung

ALLES AUF EINEN BLICK

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nennen verschiedene Kriterien, welche jeweils eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ergeben:

  • Systematische Überwachung: Die Haupttätigkeit Ihres Unternehmens besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen
  • Umfangreiche Verarbeitungen: Die Haupttätigkeit Ihres Unternehmens besteht darin, umfangreiche Verarbeitungen von besonderen Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten durchzuführen.
  • Mitarbeiterzahl: In Ihrem Unternehmen sind in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Dies schließt nicht nur Vollzeitmitarbeiter ein, sondern auch IT-Personal, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal.
  • Besondere Risiken: Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn Sie automatisierte Verarbeitungen durchführen, die hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringen.
  • Geschäftsmäßige Übermittlung, Markt- oder Meinungsforschung: Sie verarbeiten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisierter Daten) oder zum Zweck der Markt- oder Meinungsforschung personenbezogene Daten, so sind Sie, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen ein Kriterium für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfüllt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.

  • Vermeidung von kosten- und zeitaufwendiger Schulung und Weiterbildung des internen Personals.
  • Kontinuierliche Bereitstellung von aktuellen Expertenkenntnissen durch regelmäßige Beratung.
  • Steigerung der Akzeptanz für erforderliche Anpassungen bei Mitarbeitern, da Empfehlungen von einem externen Berater kommen.
  • Schnelle und effiziente Umsetzung erforderlicher Maßnahmen aufgrund der praktischen Erfahrung und des Expertenwissens des externen Datenschutzbeauftragten.

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) klar festgelegt. Die Pflichtaufgaben lassen sich dabei in drei Blöcke gliedern:

 

  1. Interne Aufgaben im Unternehmen
  • Unterrichtung der Geschäftsleitung und der Beschäftigten: Der Datenschutzbeauftragte informiert Sie über datenschutzrelevante Gesetze und Vorschriften sowie über Gesetzesänderungen oder Urteile und deren Auswirkungen
  • Beratung bei neuen bzw. bestehenden Arbeitsabläufen: Der Datenschutzbeauftragte berät Sie vor der Implementierung neuer und bzgl. Änderung bestehender Arbeitsabläufe hinsichtlich Datenschutzanforderungen.
  • Beratung im Zusammenhang mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung: Auf Ihre Anfrage hin berät Sie der Datenschutzbeauftrage bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
  • Überwachung: Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ebenso wie die Einhaltung der von Ihnen festgelegten Strategien für den Schutz personenbezogener Daten.

Generell trägt der Datenschutzbeauftragte zur Transparenz der Datenverarbeitungsprozesse bei. Damit verbunden achtet er auf die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung, im Speziellen auf die Datenvermeidung und Datensparsamkeit, um die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Minimum zu beschränken.

 

  1. Vertretung des Unternehmens gegenüber der Aufsichtsbehörde in Datenschutzfragen:
  • Der Datenschutzbeauftragte fungiert als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde bei Fragen zur Datenverarbeitung.
  • Ebenso nimmt er Kontakt zur Behörde bei datenschutzrechtlichen Fragen seinerseits auf.

 

  1. Ansprechperson für betroffene Personen
  • Der Datenschutzbeauftragte steht betroffenen Personen bei Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten oder zur Wahrnehmung ihrer Rechte zur Verfügung.

Neben seinen Pflichtaufgaben kann der Datenschutzbeauftragte weitere Aufgaben von Ihnen bzw. Ihrer Mitarbeiter übernehmen:

  • Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten: Der Datenschutzbeauftragte untersucht und analysiert die Arbeitsabläufe und technischen Geräte, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen.
  • Umsetzung Rechte betroffener Personen: Der Datenschutzbeauftragte beantwortet in Ihrem Namen die Anfragen betroffener Personen bzgl. ihrer Rechte.
  • Erstellung und Prüfung datenschutzrelevanter Dokumente: Der Datenschutzbeauftragte erstellt datenschutzrelevante Dokumente. Ferner prüft er vorliegende Dokumente inhaltlich und wirkt bei Bedarf auf Änderungen der Formulierungen hin. Im Speziellen zählen hierzu Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Verschwiegenheitserklärung, Einwilligungen, Verträge bei Auftragsverarbeitung, Informationen bei Videoüberwachung, Datenschutz-Folgenabschätzung, Datenschutzerklärungen.
  • Erstellung und Prüfung von Strategien: Außerdem erstellt oder prüft der Datenschutzbeauftragte Ihre Strategien für den Schutz personenbezogener Daten: Diese können als Konzepte oder Leitlinien erstellt werden oder vorliegen. Die Erstellung und Prüfung umfassen auch Prozesse, Anweisungen oder Richtlinien, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen.
  • Schulungen und Sensibilisierungen: Der Datenschutzbeauftragte führt Schulungen oder Sensibilisierungen der Mitarbeiter wie auch der Geschäftsleitung durch. Auf Ihre Anfrage hin erstellt er auch Datenschutz-Schulungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen nach Ihren Wünschen.
  • Datenschutzmanagementsystem: Der Datenschutzbeauftragte berät Sie bei der Einführung wie auch der Umsetzung eines Datenschutzmanagementsystems. Zusätzlich kann er die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen überprüfen und bewerten.

Wenn Ihr Unternehmen die oben genannten Kriterien erfüllt, ist es zwingend erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Nichtbeachtung der Pflicht zur Benennung und die Missachtung der Anforderungen, die die Datenschutzgesetze im Umgang mit personenbezogenen Daten stellen, können schwerwiegende Konsequenzen und Bußgelder nach sich ziehen.

 

Allerdings haben Versäumnisse oder Ignorieren von Datenschutzangelegenheiten nicht nur finanzielle Auswirkungen. Insbesondere in der heutigen Zeit, in der Informationen sich rasant verbreiten, können die Folgen noch sehr viel weitreichender sein:

  • Sie riskieren negative Berichterstattung und den Verlust des Vertrauens Ihrer Kunden.
  • Sie müssen sich möglicherweise mit Aufsichtsbehörden auseinandersetzen.
  • Sie können zur Zahlung von Bußgeldern und Schadenersatz aufgefordert werden, sowohl auf persönlicher Ebene (Geschäftsleitung) als auch auf Unternehmensebene.
  • Die Aufrechterhaltung von ISO-Zertifizierungen kann gefährdet sein.

 

Es ist also von großer Bedeutung, die Anforderungen und Bestimmungen im Bereich Datenschutz sorgfältig zu beachten, um nicht nur rechtliche, sondern auch mögliche Reputationsrisiken zu minimieren.

Unsere Kunden!

REFERENZEN

Servicehaus Sonnenhalde

Servicehaus Sonnenhalde MSG GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeheim Blumberg GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeheim Engstingen GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeheim Trochtelfingen GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeservice Engstingen GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeheim Stockach GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeheim Tengen GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Vision Care GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeheim Gailingen GmbH
Wolfframm Holding GmbH
Wolfframm Immobilien GmbH & Co. KG

Sol Senioris

Sol Senioris GmbH & Co. KG Engstingen
Sol Senioris GmbH & Co. KG Singen
Sol Senioris GmbH & Co. KG Westerheim
Sol Senioris MSG GmbH Engstingen
Sol Senioris MSG GmbH Singen

Viertel4

R.W. Holding GmbH
RW Management GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Management GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeservice Onstmettingen GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeservice Pfungstadt GmbH
Servicehaus Sonnenhalde Pflegeservice Moosthenning GmbH
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Viertel4 Bayern GmbH
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